Programmbeschwerde nach § 10 des WDR-Gesetzes
27.08.2007
Programmbeschwerde nach § 10 des WDR-Gesetzes >>> [33 KB]
im Bezug auf die Sendung Quarks & Co vom 19. Juni 2007
Sehr verehrte Frau Intendantin
sehr geehrte Frau Piel!
Zunächst danken wir dem WDR im Namen unserer Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie, dass Bürger und Wissenschaftler bei Ihnen noch mit einer Antwort auf Kritik rechnen dürfen, was der Selbstherrlichkeit mancher Medien heute offenbar entbehrlich erscheint. Aber ich bitte auch um Verständnis, dass uns Briefe des Programmbereichsleiters Helfried Spitra an uns oder auch an Frau Suzanne Sohmer vom 1.8.2007, die den Vorwurf einseitiger Berichterstattung zurückweisen, nicht überzeugen konnten.
Wie anders sich die Dinge darstellen, wenn man unvoreingenommen und auf entsprechend verbreiterter Basis den Kontakt zur Forschung aufnimmt, zeigen wir anbei am Beispiel des Themas Elektrosensibilität. Wer das alles als Spekulation abtut, ist mit Verlaub gesagt wissenschaftlich nicht ganz auf der Höhe. Das gilt für viele andere Wissensgebiete, die in der Sendung berührt wurden, ganz analog, und wir sind gerne bereit, es auch an weiteren Beispielen zu dokumentieren. Mit anachronistischen Vorstellungen von Exaktheit und Reproduzierbarkeit, die man auf Bioorganismen so nicht übertragen kann, lässt sich ebenso gut auch die Unschädlichkeit des Rauchens beweisen!
Wenn wir nun von der Möglichkeit einer Programmbeschwerde nach § 10 des WDR-Gesetzes Gebrauch machen, so tun wir es nicht nur wegen unzureichender und tendenziöser Information der Öffentlichkeit. Wir tun es auch, weil diese Art von Information nach dem uns verfügbaren Forschungsstand Menschen gefährdet und dem gesellschaftlichen Auftrag, den unabhängige Medien zu erfüllen haben, widerspricht. Die ethischen Grundsätze des Pressekodex (so gewiss sie sich nur sinngemäß auf Funk und Fernsehen übertragen lassen), aber auch die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags und das WDR-Gesetz machen dies nur auf je andere Weise deutlich.
Allgemeine wissenschaftliche und gesundheitspolitische Begründung der Beschwerde
Dass die Forschungslage zu den Wirkungen elektromagnetischer Felder (EMF) und der Mikrowellenstrahlung durch die schnurlose Kommunikationstechnologie kompliziert und kontrovers ist, ist allgemein bekannt. Wo die einen Entwarnung geben, sehen andere eine Flut chronischer Erkrankungen und genetischer Schädigungen, aber auch an Schädigungen von Tieren und Pflanzen auf uns zukommen, deren vollen Umfang wir erst in Jahrzehnten kennen werden. Die Wahrheitsfindung ist noch komplizierter dadurch, dass man wissen sollte, wer welche Forschungen finanziert hat. Denn nach vorliegenden statistischen Untersuchungen entfallen die Entwarnungen überwiegend auf die industriefinanzierte Forschung, die Warnungen überwiegend auf eine Forschung, die ohne jede finanzielle Unterstützung der Industrie durchgeführt wurde (so u. a. eine aktuelle Analyse des Ecolog-Instituts).
Die Erkenntnisse dieser Forschung verdanken sich einem internationalen wissenschaftlichen Prozess von sieben Jahrzehnten. Auch beachtenswerte Langzeitforschungen gehören dazu. Die unter den Mobilfunkverantwortlichen und -freunden aller Sparten beliebte Vorstellung, man könne das alles mit Projekten von einer dreijährigen Laufzeit außer Kraft setzen, ist lächerlich und unverantwortlich. Wer so denkt, ist dem Aufklärungsprogramm des Informationszentrums der Mobilfunkindustrie (IZMF) um keinen Schritt voraus, sondern zu Diensten.
Die in Frage stehende Sendung Quarks & Co ist nach unserer Beobachtung leichtfertig und tendenziös mit dem verfügbaren Stand des Wissens umgegangen. Sie hat nicht aufgeklärt, sondern Risiken verschleiert. Sie ist dabei auch leichtfertig mit Menschen und der Volksgesundheit umgegangen. Besonders zynisch war sie für Menschen, die zwangsweise mit nahen Antennen versorgt wurden, die einer grenzwertberuhigten Mobilfunkpolitik rechtens erscheinen, von zahlreichen industrieunabhängigen Forschern aber als gesundheits- und zukunftspolitisches Verbrechen bewertet werden.
Artikel 2,2 GG und Artikel 174 des EG-Vertrags verpflichten die politisch Verantwortlichen auf gesundheitliche Vorsorge. Eine vom Umweltbundesamt (UBA) herausgegebene Schrift Späte Lehren aus frühen Warnungen: Das Vorsorgeprinzip 1896-2000 belegt eindrucksvoll, wie frühe Warnungen im Verlauf von 100 Jahren stets in den Wind geschlagen, die Gebote der Vorsorge missachtet wurden, selbst seit sie das Grundgesetz vorschreibt. Auch angesichts solcher Eingeständnisse von Umweltbehörden kann es nicht Aufgabe unabhängiger Medien sein, industriefreundliche Programme des Leichtsinns zu befördern.
Begründung der Programmbeschwerde nach § 10 des WDR-Gesetzes
Eine ausführliche Kritik der Sendung liegt dem WDR bereits vor. Wir dürfen sie beifügen und um die zwischenzeitlich erarbeitete Stellungnahme zum Thema Elektrosensibilität ergänzen, um uns hier ganz auf jene Punkte zu konzentrieren, die für die Begründung der Beschwerde wichtig sind.
Lt. WDR-Gesetz § 10 dürfen Programmbeschwerden vorgebracht werden, wo die Programmgrundsätze (§5) und/oder die Werbevorschriften (§6a, mit Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen aus dem Rundfunkstaatsvertrag) verletzt wurden. Solche Verletzungen aber sind in mindestens den folgenden Punkten geltend zu machen:
1. §5, Absatz (4) verlangt unter Ziffer 1, die „Vielfalt“ der „wissenschaftlichen Richtungen“ zur Geltung zu bringen, unter Ziffer 3, bei „kontroversen Themen“ „nicht einseitig“ zu berichten, sondern „umfassend zu informieren“. Wir stellen fest, dass die Sendung in geradezu exemplarischer Weise einseitig und tendenziös berichtet hat.
2. § 5, Absatz (2) verlangt von den Sendungen des WDR „die Würde des Menschen zu achten und zu schützen“; dazu beizutragen, „die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit“ zu fördern – ganz wie es Bestimmungen des Grundgesetzes, der europäischen Gesetzgebung und der europäischen Menschenrechtskonvention Bürgern garantieren. Wir stellen fest, dass die Sendung bei dem gegebenen Stand des Wissens keiner dieser Bestimmungen gerecht geworden ist. Sie hat ungezählte Menschen pauschal zu eingebildeten Kranken gestempelt und zu ihrer Gefährdung wie faktischen Entrechtung wirksam beigetragen.
3. § 5, Absatz (4), Ziffer 5 verlangt vom Moderator einer Sendung die unabhängige und sorgfältig geprüfte Übermittlung von „Wahrheit“. Nach einhelliger Beobachtung zahlreicher Mitglieder unserer Initiative stellte die Sendung die guten Beziehungen des Moderators zur Mobilfunkindustrie unter Beweis, nicht sein Bemühen um Unabhängigkeit und eine unvoreingenommene Wahrheit.
4. § 6a des WDR-Gesetzes verlangt unter Berufung auf den Rundfunkstaatsvertrag (§ 7) sogar von expliziter und kenntlich gemachter Werbung, sie dürfe nicht „irreführen, den Interessen der Verbraucher nicht schaden und nicht Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit der Verbraucher sowie den Schutz der Umwelt gefährden“
Wir unterstellen der Sendung keine billige oder gar direkte Produktwerbung. Aber sie hat wirksam für die öffentliche Akzeptanz einer ganzen Palette von Produkten gesorgt, die sich nach Auffassung zahlreicher Forscher in vielfältiger Hinsicht schädigend auf Mensch und Umwelt auswirken. Es ist nicht unser Ziel, einen bewährten Moderator pauschal zu kritisieren. Wohl aber behaupten wir, dass er bei diesem Thema die falsche Besetzung war. Seine guten Beziehungen zur Mobilfunkindustrie sind unschwer via Internet zu recherchieren.
Im Chat nach der Sendung Mona Lisa am 15. Juli 2007 hat sie der bekannte Baubiologe Dr. Ing. Martin Virnich in seiner Antwort auf eine Hörerfrage so zum Ausdruck gebracht: Man verstehe die ganze Sendung Quarks & Co. nur, wenn man wisse, „wie stark der angeblich neutrale Moderator mit der Mobilfunkindustrie verflochten ist“. So oder ähnlich haben zahlreiche entrüstete Zuschriften geurteilt, die bei uns eingegangen sind. Wer so bekannt gute Beziehungen zu Vertretern eines Gegenstandsbereich unterhält, den er öffentlich darstellt, sollte sich entweder in der Moderation vertreten lassen oder eine besonders strenge Neutralität verordnen - wovon Herr Yogeshwar weit entfernt war. Nicht wir haben mit unserer Kritik seine Ehre beschädigt, wie uns Herr Spitra vorwirft. Der Moderator hat es mit einer Selbstinszenierung getan, die der geforderten professionellen Unabhängigkeit nicht gerecht wurde. Er hat damit auch dem Ansehen des WDR und der Medien einen schlechten Dienst erwiesen.
Unsere Kritik richtet sich aber auch nicht in grundsätzlicher Weise gegen den WDR. Denn ungeachtet aller schönen ethischen Prinzipien sind Entgleisungen dieser Art in unseren Medien seit langem an der Tagesordnung. Auch kritische Journalisten wenden sich mit wachsender Deutlichkeit gegen den Einfluss von Wirtschaft und Industrie auf die Berichterstattung der Medien, weil er die ethische und demokratische Medienkultur untergräbt und Leser wie Zuschauer sich schwer dagegen wehren können.
In beidem sind auch die Gründe zu suchen, warum die Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie ein Projekt Medien-Kultur gestartet hat, dessen Ergebnisse zu gegebener Zeit auch in Form eines zusammenhängenden Ergebnisberichts der Öffentlichkeit übergeben werden sollen. Wir wollen mit unserer Arbeit kritisieren, wo es unserer Meinung nach dringend der Kritik bedarf, aber auch die Chancen verantwortlicher Bürgernähe und Kooperation erkunden, wo Medien ihrer Verantwortung für Aufklärung und demokratische Kultur gerecht werden. Die Formulierung dieser Programmbeschwerde versteht sich in diesem Sinne als Kritik und Bereitschaft zum konstruktiven Dialog zugleich.
Im Namen der Kompetenzinitiative zum Schutz von Mensch, Umwelt und Demokratie (www.kompetenzinitiative.de) bitten wir Sie, sehr geehrte Frau Intendantin, sich dieser Beschwerde anzunehmen und zu prüfen, welche Konsequenzen sich daraus ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. med. K. Hecht - Dr. med. M. Kern - Prof. Dr. K. Richter - Dr. med. H. Scheiner